Sommerreifen im Winter: Bis zu 5.000 EUR Bußgeld im Ausland!

Nach den ersten Schneefällen in weiten Teilen Deutschlands sind Winterreifen jetzt Pflicht. Wer trotz winterlicher Straßenverhältnisse mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld bis 80 Euro und einen Punkt in Flensburg. Winterreifenmuffel kommen damit hierzulande relativ günstig weg: In anderen europäischen Ländern sind die Strafen teils deutlich höher. Der ADAC hat die wichtigsten Regeln und Bußgelder zusammengestellt und informiert, wo eine Winterreifenpflicht im Ausland gilt.

In Österreich müssen Autofahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winter- oder Ganzjahresreifen unterwegs sein. Keine generelle Winterreifenpflicht gibt es hingegen in der Schweiz. Autofahrern drohen aber Bußgelder, wenn sie auf verschneiten Straßen mit ungeeigneter Bereifung den Verkehr behindern. In Tschechien gilt bis 31. März eine allgemeine Winterreifenpflicht.

In Frankreich werden Winterreifen situationsbedingt durch Schilder vorgeschrieben. Auch in Italien gibt es keine einheitliche Regelung: Hier entscheiden die lokalen Behörden, häufig situativ. Eine Ausnahme ist Südtirol: Hier besteht bis 15. April eine generelle Winterreifenpflicht auf der Brennerautobahn (A22) und im Stadtgebiet Bozen. Bei winterlicher Witterung sind in ganz Südtirol Winterpneus vorgeschrieben.

In Frankreich, Italien, Österreich und der Schweiz können die Behörden örtlich auch die Verwendung von Schneeketten anordnen. Die Ketten müssen in der Regel mindestens an den Antriebsrädern montiert werden.

Österreich und Tschechien schreiben eine Profiltiefe von mindestens 4 Millimetern vor. Dies entspricht auch der Empfehlung des ADAC für deutsche Autofahrer. Hierzulande fordert der Gesetzgeber lediglich 1,6 Millimeter Profil, was bei schneebedeckten Straßen in der Praxis oft zu wenig ist.

Autofahrern, die trotz der Winterreifenpflichten mit Sommerpneus unterwegs sind, drohen teils drastische Bußgelder. In Tschechien werden bis zu 92 Euro, in Frankreich 135 Euro und in Italien bis zu 338 Euro fällig. In Österreich kann das Bußgeld in Einzelfällen bis zu 5.000 Euro betragen.

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